Zustimmung beim Ärztetag: Was die GOÄ-Reform für die Praxen bedeutet

Der 129. Deutsche Ärztetag hat Ende Mai mit großer Mehrheit zugestimmt. Kommt jetzt die neue Gebührenordnung für Ärzte?

Ein Buch mit dem Titel "GOÄneu" liegt neben einem Stethoskop, einer Tastatur und einem Formular auf einem Tisch

 

Die GOÄneu im Praxis-Check: Was die GOÄ-Reform rechtlich, finanziell und organisatorisch für niedergelassene Ärzte bedeutet, erfahren Sie in unserem kostenlosen Webinar am Mittwoch, 30. Juli 2025 um 18:00 Uhr. 


 

Die Diskussion im Vorfeld war vielstimmig und intensiv – doch letztlich haben sich die Befürworter deutlich durchgesetzt: Der 129. Deutsche Ärztetag Ende Mai in Leipzig hat dem gemeinsamen GOÄneu-Entwurf von Bundesärztekammer und PKV mit großer Mehrheit (212 Ja-Stimmen und 19 Nein-Stimmen) zugestimmt. Damit ist eine wichtige Hürde genommen für die Umsetzung durch die Politik.


Von 1982 bis heute: Warum eine GOÄ-Reform notwendig ist

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist das zentrale Regelwerk für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen – und, abgesehen von einer Teilnovellierung im Jahr 1996, seit über vier Jahrzehnten nahezu unverändert. Sie wurde 1982 eingeführt, um privatärztliche Leistungen fair und transparent zu vergüten. Doch was damals galt, wird dem heutigen ärztlichen Alltag mit modernen Behandlungsformen und digitalen Arbeitsweisen kaum noch gerecht. Die Folge: ein wachsender Spagat zwischen medizinischem Fortschritt und veraltetem Abrechnungssystem. 

Viele Leistungen, die heute als Standard gelten, sind nicht in der Gebührenordnung enthalten und müssen über Analogziffern abgerechnet werden oder bleiben (teilweise) unvergütet– das erschwert wirtschaftlich stabile, rechtssichere Abrechnungen. Mehrere Anläufe zur Reform scheiterten in der Vergangenheit an Interessenkonflikten zwischen und in Ärzteschaft, Politik und privaten Krankenversicherungen.

Mit dem Beschluss des Deutschen Ärztetages im Mai 2025 nimmt die Reform nun Fahrt auf. Die sogenannte „GOÄneu“ soll die ärztliche Honorarstruktur grundlegend modernisieren – was sich erheblich auf die Abrechnung, Dokumentation, Transparenz und damit direkt auf die tägliche Arbeit des niedergelassenen Arztes und seines Teams auswirken wird. 

Bleiben Sie informiert: Unser Newsletter versorgt Sie regelmäßig mit wertvollem GOÄ-Know-how und Tipps für Ihren Praxisalltag. Kostenlos und unverbindlich.

Ein Ärzt lehnt am Fenster und liest neugierig hilfreiche GOÄ-Tipps auf seinem Tablet.


Was steckt hinter der GOÄneu? Ein Überblick zum Reformentwurf

Die GOÄneu wurde gemeinsam von der Bundesärztekammer und dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) erarbeitet. Sie soll das Abrechnungssystem an moderne medizinische und technologische Standards anpassen.

Ziele der GOÄneu:

  • Aktualisierung medizinischer Leistungen: Neue Verfahren werden ergänzt und veraltete gestrichen.
  • Integration digitaler Verfahren: Telemedizin, E-Kommunikation und andere Leistungen, die in der alten GOÄ noch nicht im Einsatz waren, werden systematisch erfasst.
  • Mehr Transparenz: Klarere Struktur und nachvollziehbare Bewertung – für Ärzte, Patienten und Kostenträger. 

Was sich ändert:

Die GOÄneu bringt nicht nur neue Inhalte, sondern auch einen grundlegend veränderten Aufbau mit sich.

  • Abschaffung der Steigerungsfaktoren: Stattdessen soll jede Leistung einen festen Preis haben, der durch Zuschläge für besondere Fälle ergänzt werden kann. 
  • Bessere Vergütung der sprechenden Medizin: Beratungsleistungen und ärztliche Gespräche sollen stärker gewichtet werden. 
  • Anpassung an die moderne Medizin: Die GOÄneu soll die aktuellen Entwicklungen in der Medizin berücksichtigen. Die neue Struktur flexibel genug sein, um künftig schneller auf medizinische Innovationen reagieren zu können.
  • Fortlaufende Weiterentwicklung: Nach Inkrafttreten soll die GOÄneu durch eine gemeinsame Kommission weiterentwickelt werden.

Wir übernehmen die Privatabrechnung und sorgen für spürbare Entlastung. Profitieren Sie von unserer Expertise: Lassen Sie sich unverbindlich beraten und fordern Sie ein Angebot an.

Kritik am Entwurf der GOÄneu

Die Reform der Gebührenordnung wird innerhalb der Ärzteschaft kontrovers diskutiert. Zahlreiche Verbände und Vereinigungen äußerten im Vorfeld des Ärztetags Kritik, zum Beispiel hier

  • Die Einbindung der Ärzte in die Erstellung durch BÄK und PKV sei nicht befriedigend gewesen sei.
  • Insbesondere die technischen Fächer wiesen darauf hin, dass die GOÄneu in ihrer jetzigen Form eine finanzielle Abwertung für viele Ärzte bedeute. 
  • Die Anpassung der Vergütung sei insgesamt enttäuschend, auch weil die Kosten- und Inflationsentwicklungen der letzten Jahrzehnte viel zu wenig berücksichtigt worden sei.
     

Wie geht es jetzt weiter mit der GOÄneu?

Trotz des Beschlusses auf dem Deutschen Ärztetag im Mai 2025 bleibt die Umsetzung der GOÄneu politisch und organisatorisch herausfordernd. Der Ball liegt nun beim Bundesgesundheitsministerium, das über die finale Einführung entscheidet. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hat die GOÄ-Novelle nicht berücksichtigt, aber Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begrüßte ausdrücklich das Vorliegen einer von Ärzteschaft und PKV-Verband gemeinsam abgestimmten GOÄ. Allerdings kommt es nicht allein auf die Ministerin an, denn auch eine Mehrheit der Bundesländer muss letztlich zustimmen. Realistischerweise ist nicht mit einer Umsetzung vor 2026 zu rechnen.

 

Wir halten Sie natürlich über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden. Fest steht: Genauso wie Sie sich bei der aktuellen GOÄ-Fassung auf unsere Expertise jederzeit verlassen können, setzen Sie auch bei Inkrafttreten der GOÄneu mit AÄA auf den richtigen Partner. Wir stellen sicher, dass die GOÄ-Umstellung reibungslos funktioniert, damit Sie von den Vorteilen, die die GOÄneu bringt, sofort profitieren werden.

Bleiben Sie informiert: Unser Newsletter versorgt Sie regelmäßig mit wertvollem GOÄ-Know-how und Tipps für Ihren Praxisalltag. Kostenlos und unverbindlich.